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Erfolgreiche Podiumsdiskussion

Erfolgreiche Podiumsdiskussion
Podiumsdiskussion zum Thema Beitragserhebung in Brandenburg 18.06.2013, in Lubolz


Der Bürgerverein „wir-von-hier“ hatte zu einer Podiumsdiskussion geladen, zum nach wie vor aktuellen Thema der Beitragserhebung im Land Brandenburg. Durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht und des Verwaltungsgericht Cottbus ist nun auch der Brandenburger Gesetzgeber gehalten, in dem Kommunalabgabengesetz nachzubessern.
Das nährt auch bei uns in Lübben die Hoffnung nach nunmehr 20 Jahren endlich einen haltbaren, gerechten und rechtssicheren Zustand zum Thema Abwasseranschlussbeiträge herzustellen.

Aus diesem Grunde waren vor allem die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und der Lübbener Verwaltung eingeladen. Der Einladung waren Frank Selbitz und Wolfram Beck gefolgt. Weitere reservierte Plätze für Stadtverordnetenversammlung und Stadtverwaltung, blieben leider leer. Die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung Luckau waren recht zahlreich vertreten. Um eine sachbezogene Diskussion führen zu können, waren Fachjuristen und weitere Aktivisten aus dem Initiativennetzwerk „N.A.Was“ (N.A.Was – Netzwerk Abwasser- Wasser), sowie die Landespolitiker eingeladen. Viele sind unserer Einladung gefolgt und gaben sachkundig Auskunft über die jetzige Situation.
Dabei war es nicht immer einfach, schon der hohen Temperaturen im Saal wegen, den fachlichen Ausführungen zu folgen. Der Sprecher der Bürgerinitiative KMS, Christian Möller, stellte heraus: „ der derzeitige Zustand des Kommunalabgabengesetz und der vom Innenministerium vorgesehene neue Zustand, werden wenig Chancen haben, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand zu halten.“ Möller ist im Hauptberuf Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Potsdam.
An die Landesregierung erging der Appell endlich bürgernahe Entscheidungen zu treffen und Rechtssicherheit für Bürger und Kommunen her zu stellen. Momentan erweckt sich nicht nur für den Bürger der Eindruck, dass unsere Landesregierung mit Ihren Entscheidungen den Bezug zum Betroffenen vollkommen verloren hat.
Das Land möchte in der Gesetzgebung Sonderrechte und Übergangsfristen für sich und Ihre Aufgabenträger schaffen, die uns Bürgern nie gegeben waren. H.P.Goetz, Innenpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, sagte dazu: „wenn eine Verwaltung Sonderregelungen oder 10 jährige Übergangsfristen bekommen soll, zeugt das nicht unbedingt von der Fach- und Sachkompetenz der dort handelnden Personen“ und weiter: „vielleicht muss wirklich überlegt werden, schon auf parlamentarischer Ebene die vorgesehenen Änderungen der Landesregierung auf den juristischen Prüfstand zu stellen“
Den folgte auch die Vertreterin der IHK Cottbus, Jana Frost und machte deutlich, dass die Beitragserhebung im jetzigen Zustand durchaus auch ein Nachteil für die Wirtschaft ist. Hans Peter Goetz (FDP) , Jana Schimke (CDU)und Matthias Mnich (Die Linke) bekräftigten aber auch die kommunale Selbstverwaltung. Das bedeutet, keine Kommune muss auf eine Gesetzesänderung aus Potsdam warten. Vor Ort werden Satzungen erlassen und können diesen unsicheren Zustand sofort beenden. Es obliegt dem Aufgabenträger vor Ort, bei uns in Lübben ist das die Stadtverwaltung Lübben, Beiträge zu erheben oder aber die Kosten über Gebühren zu finanzieren. Dazu stellte Wolfram Beck abermals die dafür gute Ausgangslage bei uns in Lübben heraus. Mit dem Verweis auf den bereits vorliegenden, fraktionsübergreifenden offenen Brief zu diesem Thema an die Lübbener Stadtverordnetenversammlung, wird uns dieses Thema sicher in den nächsten Sitzungen weiter beschäftigen.
Gern hätten wir diese Diskussion mit Vertretern der Stadt Lübben und weiteren Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung, gerade auf unsere hiesige Lage bezogen, geführt. Leider ergab sich dazu nicht die Gelegenheit.

Quelle: Niederlausitz aktuell/Thomas Kaiser