Rede zur Bürgerversicherung

Der Bundestag stimmte am Freitag, 21. Mai 2021, nach einstündiger Aussprache über Anträge der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen zur gesetzlichen Rentenversicherung ab. Die Linke fordert, Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen (19/17255), die Grünen wollen die gesetzliche Rentenversicherung stärken und eine verlässliche Altersversicherung für alle sicherzustellen (19/27213). Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sowohl zum Antrag der Linken (19/29424) als auch zum Antrag der Grünen (19/29863 Buchstabe f) Beschlussempfehlungen abgegeben.

Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke fordert, Bundestagsabgeordnete mit Beginn der kommenden Legislaturperiode in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. In ihrem Antrag (19/17255) schreibt sie, dass auf dem Weg hin zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Erwerbstätigen mit ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen versicherungspflichtig sein sollen, in einem ersten, symbolischen Schritt auch Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen.

Die Linke begründet eine solche Ausweitung des Versichertenkreises auch damit, dass dies mittelfristig die gesetzliche Rentenversicherung stabilisieren würde. Je nach Ausgestaltung und Zeitpunkt der Umstellung würde der Beitragssatz bis 2040 gegenüber aktuellen Berechnungen sinken und das Sicherungsniveau der Renten hingegen deutlich steigen, heißt es zur Begründung in dem Antrag.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/27213), die gesetzliche Rente zu stärken und eine „verlässliche“ Altersversorgung für alle sicherzustellen. „Als Einkommensversicherung muss sie gewährleisten, dass diejenigen, die über lange Jahre eingezahlt und dabei ein durchschnittliches Einkommen erzielt haben, eine Rente erhalten, die das während des Erwerbslebens erreichte Einkommen möglichst weitgehend sichert. Oberste Priorität ist deshalb, das gesetzliche Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren, damit die gesetzliche Rentenversicherung den größtmöglichen Anteil zur Sicherung des Lebensstandards beiträgt, und Altersarmut zu verhindern“, schreiben die Grünen.

Sie fordern deshalb unter anderem, eine Bürgerversicherung einzuführen, die alle Bürgerinnen und Bürger mit einbezieht. In einem ersten Schritt seien nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitslosengeld-II-Beziehende aufzunehmen. Bei den nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen seien dabei bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen zu berücksichtigen und flexible Beitragszahlungen sowie Karenzzeiten zu ermöglichen. 

Eine „nachhaltige“ Finanzierung solle über einen „Maßnahmenmix“ gesichert werden, indem unter anderem die Frauenerwerbsbeteiligung ausgeweitet wird, der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Situation prekär Beschäftigter verbessert wird. Mit einem steuerfinanzierten Stabilisierungsbeitrag sollen diese Maßnahmen flankiert werden. Ferner solle eine arbeitgeberfinanzierte Mindestbeitragsbemessungsgrundlage eingeführt und die Grundrente schrittweise zu einer Garantierente weiterentwickelt werden.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 21. Mai 2021: Plenarprotokoll 19/231 (Link)

Videobeitrag zur Rede: