Rede zur Aussetzung von Sanktionen im SGB-II

Die Bundesregierung will die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bis zum Jahresende 2022 befristet aussetzen. Der entsprechende Gesetzentwurf „zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (20/1413) wurde am Freitag, 13. Mai 2022, erstmals im Bundestag beraten und soll nach etwa 40-minütiger Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es in dem Entwurf. Davon würden rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Million Euro auf die Kommunen entfallen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, betont die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt. Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in deren Zuge auch die geforderte gesetzliche Neuregelung der Sanktionen erfolgen solle, schreibt die Regierung.