Rede zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige

Der Bundestag stimmte am 11. April 2019, nach abschließender 45-minütiger Debatte namentlich über einen Gesetzentwurf (19/8460) ab, den die Bundesregierung zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige vorgelegt hat. Dazu liegt dem Parlament eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vor (19/9292).

Ratsempfehlung für mehr Sozialschutz

Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben.

Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend und begründet keine neue sozialpolitische Kompetenz auf europäischer Ebene. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 11. April 2019: Plenarprotokoll 19/95 (Link)

Videobeitrag zur Rede: