Rede zum RV-Mindestrücklagengesetz (zu Protokoll)

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Oktober 2022, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (20/398) mit der breiten Mehrheit aller übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt. Zu Abstimmung hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vorgelegt (20/2695).

Gesetzesentwurf der Linken: Die Linke forderte in ihrem Gesetzentwurf, die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung ab Januar 2023 von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben anzuheben. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, hieß es darin. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der Rentenkommission, schrieb die Fraktion. Zur Finanzierung schlug sie höhere Beitragssätze vor, ohne diese genau zu beziffern.

Die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke hat ihre Rede zu Protokoll gegeben:

Rede zum Tagesordnungspunkt 24 (Link)