Rede zum Homeoffice

Am 12. März befasste sich der Bundestag erstmals mit dem Antrag der Grünen „Recht auf Homeoffice“ (19/13077), mit dem die Fraktion mobiles Arbeiten erleichtern will. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion, die fordert, das „Potential der Digitalisierung“ für die Schaffung dezentraler Arbeitsplätze und zur wirtschaftlichen Stärkung der Kommunen und ländlichen Räume zu nutzen (19/17527).

Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die AfD hatte für ihren Antrag Federführung beim Ausschuss für Wirtschaft und Energie beantragt, konnte sich damit in der Abstimmung aber nicht gegen die übrigen Fraktionen durchsetzen.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/13077) ein „Recht auf Homeoffice“. Ein solches Recht würde aus einem Privileg eine Möglichkeit für viele machen, soweit es mit der jeweiligen Arbeit vereinbar sei, schreiben die Grünen. Das von ihnen geforderte Gesetz sollen Homeoffice und mobiles immer alternierend als Ergänzung zum festen Arbeitsplatz ermöglichen, damit die Beschäftigten weiterhin in die Arbeitsabläufe eingebunden sind.

Arbeitgeber sollen Homeoffice und mobiles Arbeiten aber auch ablehnen können, wenn „wichtige und nachvollziehbare“ Gründe dagegen sprechen. Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze ebenso gelten. Die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.

Konkret spricht sich die AfD-Fraktion in ihrem Antrag (19/17527) unter anderem dafür aus, „im Rahmen der Bundesverwaltung möglichst viele Erfahrungen“ mit den unterschiedlichen Arbeitsmodellen zur Telearbeit wie unter anderem Telezentren oder Teleheimarbeit zu sammeln, diese Erfahrungen auszuwerten und offen zu kommunizieren.

Die Bundesregierung solle zudem vor allem durch flächendeckende Breitbandversorgung bundesweit die technischen Voraussetzungen für Telearbeit schaffen, fordern die Abgeordneten. Im Rahmen der bestehenden Gesetze sollen ferner eigene Regelungen für die Telearbeit getroffen werden, „die den Besonderheiten der modernen Arbeitswelt gerecht werden und einen Schutz vor Selbstausbeutung und ein Recht auf Nichterreichbarkeit festzuschreiben“, heißt es weiter. (che/sas/12.03.2020)

 

Rede im Plenarprotokoll vom 12. März 2020: Plenarprotokoll 19/152 (Link)

Videobeitrag zur Rede: