Rede zum Arbeitnehmerentsendung

Die Bundesregierung will Änderungen der EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie in deutsches Recht übertragen. Ihr Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018 / 957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96 / 71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ (19/19371) stand am Freitag, 29. Mai 2020, auf der Tagesordnung.

Gemeinsam mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel„„Für einen unbürokratischen Binnenmarkt – Auslandsentsendungen vereinfachen und Protektionismus bekämpfen“ (19/19259) und einem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung konsequent unterbinden“ (19/19231) soll der Gesetzentwurf im Anschluss an die einstündige Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Durch die gesetzliche Neuregelung sollen aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen haben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland sollen zudem künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen erhalten. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, darf dieser Betrag laut Bundesregierung nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Grundsätzlich sollen künftig für Beschäftigte aus dem Ausland nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen. Ausgenommen von den Änderungen ist der Straßenverkehrssektor. Für Fernfahrer sollen die geplanten Regelungen demnach nicht gelten.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/19259), Auslandsentsendungen zu vereinfachen und Protektionismus zu bekämpfen.(19/19259). Die Fraktion verweist auf die große Bedeutung der Entsendung von deutschen Arbeitnehmern ins europäische Ausland und kritisiert, dass mittlerweile ein uneinheitlicher und undurchschaubarer Flickenteppich an Entsenderegelungen entstanden sei. Dies widerspreche dem Grundgedanken des Binnenmarktes, schreiben die Liberalen.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung unter anderem, bei der Umsetzung der nationalen Entsenderichtlinie für eine Eins-zu-eins-Umsetzung zu sorgen und nicht im Nachhinein neue bürokratische Maßnahmen darin zu integrieren. Außerdem solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Entsenderichtlinie europaweit möglichst einheitlich umgesetzt wird und dass es für kurzfristige Dienstreisen und bei Kurzentsendungen Ausnahmen von der A-1-Bescheinigung von bis zu 14 Tagen geben soll. Darüber hinaus fordert die FDP, auch allgemein den Umgang mit der A-1-Bescheinigung zu entbürokratisieren. Die Europäische Arbeitsbehörde müsse zu einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle für alle Unternehmen ausgebaut werden, heißt es in dem Antrag. 

Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem Antrag (19/19231), Ausbeutung und Lohndumping bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung zu unterbinden. Auf deutschen Baustellen, in Schlachtbetrieben oder in der Pflege sei die Unterschlagung von Lohnbestandteilen und Sozialversicherungsbetrug im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Entsendung von Beschäftigten, deren Arbeitgeber ihren Sitz in anderen europäischen Ländern haben, vielerorts Alltag, schreiben die Linken.

Die Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung unter anderem, einen Gesetzentwurf zur unionsrechtskonformen Umsetzung der EU-Richtlinie 2018 / 957 vorzulegen, der Beschäftigte umfassend schützt und für einen fairen Wettbewerb zwischen ausländischen und inländischen Unternehmen sorgt. Darin solle unter anderem die Aufspaltung des Entlohnungsbegriffs in „Mindestentgeltsätze“ und „darüber hinausgehende Entlohnungsbestandteil“" im Arbeitnehmerentsendegesetz aufgegeben werden. Ferner verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, mit dem im Tarifvertragsgesetz die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtert werden. Auch müsse die Kontrolle und Überwachung der Entsenderichtlinie durch entsprechende Gesetzentwürfe besser umgesetzt und garantiert werden, schreiben die Abgeordneten.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 29. Mai 2020: Plenarprotokoll 19/164 (Link)

Videobeitrag zur Rede: