Rede zu Renteneinheit

Der Bundestag stimmte am Donnerstag, 17. Oktober 2019,  über zwei Anträge der Fraktion Die Linke nach einstündiger Debatte ab. Zu den Anträgen mit der Forderung nach umgehender Angleichung der Ostrenten an das Westniveau (19/10285) sowie mit dem Titel „DDR-Renten bewilligen – Ostdeutsche Lebensleistungen anerkennen“ (19/7981) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung (19/14117) vorgelegt. In erster Lesung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ostdeutsche Arbeitnehmer würdigen – Fondslösung mit Einmalzahlungen“ (19/14073). 

Löhne im Osten sollten erheblich stärker steigen

In dem erstgenannten, aus dem Mai dieses Jahres stammenden Antrag (19/10285) fordert die Linksfraktion, den Rentenwert Ost zum 1. Juli 2019 anzuheben. Außerdem sollen die Löhne im Osten erheblich stärker steigen, weshalb der Mindestlohn auf zwölf Euro angehoben werden soll. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen soll fortgeführt und weiterentwickelt werden. Wer mindestens 25 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und wessen versicherungspflichtiges Einkommen zwischen 20 und 80 Prozent des Durchschnittsentgelts lag, soll einen Zuschlag auf seine Rente erhalten, so die Forderung der Linken. Die durchschnittliche Rente dieser Personen soll verdoppelt, maximal jedoch erhöht werden auf die Rentenhöhe, die sich aus einem Gehalt in Höhe von 80 Prozent des Durchschnittsentgelts ergibt, heißt es in dem Antrag. 

Alle in der DDR erworbenen Rentenansprüche „gerecht anzuerkennen“, fordert die Fraktion in der zweiten abzustimmenden Vorlage (19/7981). Dazu soll die Bundesregierung bis zum 3. Oktober 2020 das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ändern. Dies wäre ein Beitrag dafür, die ostdeutschen Lebensleistungen besser anzuerkennen, schreibt die Linksfraktion.

Antrag der AfD

Die AfD tritt in ihrem Antrag dafür ein, dass bis zum 3. Oktober 2020 ein Gesetzentwurf für eine außerhalb des Sechsten Sozialgesetzbuchs angesiedelte Fondslösung für die Härtefälle des Rentenüberleitungsprozess vorliegt. Im Rahmen einer solchen Fondslösung sollen den Betroffenen pauschalisierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt werden.

Bei der Bemessung der Einmalzahlungen solle – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden; soweit an die Betriebszugehörigkeit angeknüpft wird, sei pro Jahr ein Betrag in Höhe von mindestens 400 Euro zu gewähren. Die Einmalzahlungen sollten bei den Empfängern steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt und – soweit die Empfänger Sozialleistungen nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch beziehen – auch dort anrechnungsfrei gestellt werden, so die Fraktion.


Rede im Plenarprotokoll vom 17. Oktober 2019: Plenarprotokoll 19/118 (Link)

Videobeitrag zur Rede: