Rede zu Minijobs

Die Linke fordert, Minijobs sozialversicherungspflichtig zu machen. Der Bundestag debattierte am Freitag, 20. November 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Fraktion (19/24003). Für die Aussprache ist eine Stunde eingeplant. Anschließend soll die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der FDP, der „Minijobs dynamisieren“ (19/24370) will, zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden.

Antrag der Linken

Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/24003), jede abhängige Beschäftigung solle ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Ziel sei es, so geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Zudem solle eine Mindeststundenanzahl in Höhe von 22 Stunden pro Woche gelten, von der nur auf Wunsch der Beschäftigten nach unten abgewichen werden darf, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Darüber hinaus sprechen sie sich dafür aus, den gesetzlichen Mindestlohn umgehend auf mindestens zwölf Euro zu erhöhen. Außerdem solle die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die den Niedriglohnsektor eindämmen, die Tarifbindung erhöhen sowie die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifabschlüssen erleichtern, so die Forderung der Fraktion. 

Als Begründung verweist die Linksfraktion darauf, dass geringfügige Beschäftigungsverhältnisse „nicht krisensicher“ seien. Laut Bundesagentur für Arbeit zeigten sich bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijobs) „deutliche Auswirkungen der Corona-Krise“. Betroffen seien vor allem ältere Menschen, die ihre Rente aufbessern, Beschäftigte im Niedriglohnbereich, die auf einen Zweitjob angewiesen sind, oder Studierende, die so ihr Studium finanzierten, schreiben die Abgeordneten. Erschwerend komme hinzu, dass Minijobbende weder Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch auf Kurzarbeitergeld haben. „Das Versprechen ‚brutto für netto‘ erweist sich für die Mehrheit von ihnen nun als Bumerang, und viele fallen direkt ins Hartz-IV-System oder geraten in existenzielle Nöte.“

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag (19/24370) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festlegt und damit dynamisiert. In den letzten Jahren seien Minijobber von der Politik benachteiligt und von der Lohnentwicklung und Steigerung des Mindestlohns entkoppelt worden, schreiben die Abgeordneten zur Begründung.

Seit 2013 sei die monatliche Verdienstgrenze unverändert bei 450 Euro festgeschrieben und so sei inflationsbereinigt bei Minijobbern am Ende des Monats immer weniger Geld vorhanden. „Der steigende Mindestlohn führt bei allen Arbeitnehmern zu höheren Monatseinkommen, nur nicht bei den Minijobbern. Steigt der Mindestlohn, müssen diese die Stundenzahl reduzieren“, heißt es in dem Antrag.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 20. November 2020: Plenarprotokoll 19/193 (Link)

Videobeitrag zur Rede: