Rede zu Mindest-Kurzarbeitergeld II

Die Fraktion Die Linke will Steuergelder gegen Missbrauch durch Konzerne schützen. Der Bundestag erörterte am Donnerstag, 4. März 2021, erstmals einen Antrag (19/27190), den die Fraktion zu diesem Zweck eingebracht hat. Dieser soll anschließend an die einstündige Debatte im Plenum zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Die Federführung wird dabei entweder der Ausschuss für Arbeit und Soziales oder der Ausschuss für Wirtschaft und Energie übernehmen.

Einen neuen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für Wirtschaftshilfen, die schnell, unbürokratisch und zuverlässig helfen“ wird der Wirtschaftsausschuss federführend beraten. Abgestimmt wird über einen zweiten Antrag der Linksfraktion auf Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“ (19/26526). Hierzu legt der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Beschlussempfehlung vor.

Neuer Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag mit dem Titel „Für Wirtschaftshilfen, die schnell, unbürokratisch und zuverlässig helfen“ (19/27194) unter anderem die Auszahlung der Überbrückungshilfe III sowie die November- und die Dezemberhilfe massiv zu beschleunigen und die Beantragung einfacher auszugestalten. „Die Hilfen müssen jetzt dringend fließen, damit wichtige Teile der Wirtschaft genug Liquidität haben, um die Krise überstehen zu können“, so die Antragsteller. 

Außerdem verlangt die Fraktion von der Regierung, dem Bundestag einen Stufenplan vorzulegen, der Transparenz und Verlässlichkeit darüber schafft, bei welchem Infektionsgeschehen welche Maßnahmen ergriffen werden. Zur Begründung heißt es, die Wirtschaft brauche in dieser schwierigen Situation Planungssicherheit und Verlässlichkeit. 

Neuer Antrag der Linken

In ihrem neuen Antrag (19/27190) spricht sich die Fraktion Die Linke dafür aus, Corona-Unterstützungsmaßnahmen aus dem Bundeshaushalt an Auflagen zu binden. Konkret fordert die Fraktion, es dürfe keine betriebsbedingten Kündigungen, keine Auszahlungen von Dividenden, keine Bonuszahlungen und keine Aktienrückkäufe geben. Außerdem brauche es eine Begrenzung der Vorstandsgehälter auf das Zwanzigfache des Gehalts eines sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der untersten Lohn- und Gehaltsgruppe des jeweiligen Unternehmens. Diese Auflagen sollen für die Jahre 2021 und 2022 gelten.

Zur Begründung heißt es: Unternehmen, die Geld hätten, um Dividenden auszuzahlen, Aktienrückkäufe zu tätigen und ihren Vorständen Bonuszahlungen und überhöhte Gehälter zu genehmigen, benötigten keine Steuergelder in Form von staatlich bezuschusstem Kurzarbeitergeld und anderen staatlichen Hilfsgeldern. „Dieser unverantwortliche Umgang mit Steuergeldern ist gesetzlich zu untersagen, indem das Kurzarbeitergeld und darüberhinausgehende staatliche Hilfen mit entsprechenden Auflagen versehen werden.“

Abzustimmender Antrag der Linken

Die Linke fordert in ihrem abzustimmenden Antrag (19/26526) die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes. Die Situation vieler von Kurzarbeit Betroffener habe sich durch erneut notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Wirtschaftslebens weiter verschlechtert. Gerade für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sei ein Kurzarbeitergeld in der aktuellen Höhe über mehrere Pandemiemonate existenzgefährdend, betont Die Linke.

„Eine Nothilfe für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich als zusätzliches Kriseninstrument ist notwendig und zeitlich anzulehnen an die verlängerte Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung solle, so die Abgeordneten, einen Gesetzentwurf vorlegen, um die sofortige Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro zu gewährleisten.

Berechnungsbasis solle der gesetzliche Mindestlohn sein. „Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen“, schreibt die Fraktion.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 4. März 2021: Plenarprotokoll 19/215 (Link)

Videobeitrag zur Rede: