Rede zu Entlastung bei Sozialabgaben

Der Bundestag beriet am 16. Mai 2019 erstmalig über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Einsparungen aus dem EU-Budget nutzen – Durchschnitts- und Geringverdiener bei den Sozialabgaben entlasten“ (19/10170). Für die Aussprache ist eine Stunde eingeplant. Im Anschluss soll die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales wird dabei federführend sein.

„Arbeitnehmer und Selbstständige entlasten“

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Selbstständige spürbar zu entlasten und die dadurch entstehenden Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen aus Steuermitteln auszugleichen. Bis zu einer Höhe der Sozialabgaben von 300 Euro des Arbeitnehmeranteils im Monat sollen Arbeitnehmer vollständig von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Von 300,01 bis 600 Euro pro Monat solle eine Entlastung in Höhe von 600 Euro abzüglich der aktuell zu leistenden Sozialabgaben vorgenommen werden. Ab 600 Euro solle es keine Entlastung mehr geben.

Bei den Selbstständigen will die AfD jeweils 50 Prozent der Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen als fiktionalen Arbeitnehmeranteil behandeln und steuerlich ersetzen, wenn der Betroffene gesetzlich sozialversichert ist. Bei Versicherung in nur einer oder zwei der drei gesetzlichen Sozialversicherungen solle sich der Betrag anteilig verringern. Die aus Steuermitteln geleisteten Ausgleichszahlungen an die Sozialversicherungen sollen den entlasteten Arbeitnehmern zugerechnet werden und keine Auswirkung auf die Höhe der Ansprüche von gesetzlichen Versicherten aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung haben, heißt es in dem Antrag.

 

Rede im Plenarprotokoll vom 16. Mai 2019: Plenarprotokoll 19/101 (Link)

Videobeitrag zur Rede: