Persönliche Erklärung zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen

Bei der Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der epidemischen Lage am 4. März 2021 stimme ich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf.

Seit nahezu drei Monaten befindet sich unser Land im Lockdown. Die weitreichenden Einschränkungen bergen eine Vielzahl an Kollateralschäden. Die Situation in der Wirtschaft ist dramatisch. Existenzen sind durch angeordnete Schließungen, unzureichende Wirtschaftshilfen und ein faktisches Berufsverbot bedroht. Mir war deshalb immer klar, dass wir Wege finden müssen, mit dem Virus zu leben.

Immer mehr Ärzte, Wissenschaftler, Verfassungsrechtler sowie zahlreiche namenhafte Vertreter verschiedenster Interessengruppen schlagen inzwischen Alarm. Unser Land verändert sich und gerade auch als Politikerin stelle ich fest, dass die Entscheidungen der Bundesregierung in der Pandemiebekämpfung immer weniger nachvollzogen, verstanden und akzeptiert werden. Die Menschen haben genug davon, Woche für Woche in Hoffnung auf ein Ende des Lockdown vertröstet zu werden, sinnfreie Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung und den Verzicht auf persönliche Grund- und Freiheitsrechte hinnehmen zu müssen. Sie erwarten, dass die Bundesregierung durch beherztes Handeln keinen Zweifel daran lässt, alles dafür zu tun, dass wir wieder frei leben und arbeiten können.

Der jüngste Beschluss von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Pandemie ist unter diesen Gesichtspunkten unzureichend. Er orientiert sich weiterhin an Inzidenzwerten und legt den Grundrechtseinschränkungen damit einen Maßstab zugrunde, der keine Aussage über die tatsächliche Bedeutung des Virus trifft. Die im Beschluss vorgesehenen Regelungen – beispielsweise für Hotels und Gaststätten – sind völlig lebensfremd. Das Sterben der Branche wird weitergehen.

Es ist meine tief empfundene Überzeugung, dass die Entscheidung über die Art und das Ausmaß solch einschneidender Maßnahmen nicht allein durch die Regierungen getroffen werden darf, sondern vornehmlich beim Parlament liegen muss. Das Parlament als Volksvertretung ist besser in der Lage, die Situation der Menschen zu erfassen und die Bedürfnisse der Bevölkerung angemessen abzubilden. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf belässt der Bundestag die Entscheidung über die Pandemiebekämpfung unverändert bei der Exekutive.

Aus diesem Grund sehe ich keine andere Möglichkeit, Einfluss auf die Krisenpolitik in der Pandemie zu nehmen, als gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen.