Informationen zu den Novemberhilfen

Corona-Novemberhilfe

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Um die Novemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.

 

Überbrückungshilfe II

Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden.

Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.