Jana Schimke zur aktuellen Debatte zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Deutschland nimmt nach wie vor überproportional viele der Flüchtlinge auf. Aus diesem Grund widmet sich die Bundesregierung verstärkt der Asyl- und Flüchtlingspolitik und hat wichtige Gesetze verabschiedet und auf den Weg gebracht. Mitunter wurden Bosnien, Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller zu bearbeiten. Demgegenüber verbesserte sich die Rechtsstellung von geduldeten Ausländern und Asylbewerbern: nach einer verkürzten Wartezeit auf drei Monate ist die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt.

Die Kommunen tragen den organisatorischen und finanziellen Hauptanteil in der Asylpolitik und bedürfen einer größeren Unterstützung. Der Bund trägt daher künftig die Kosten für Asylbewerber mit humanitären Aufenthaltstitel, sofern sie länger als 18 Monate in Deutschland leben. Dadurch werden die Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 31 Mio. Euro und um 43 Mio. Euro im Jahr 2016 entlastet. Ebenso wird die Höhe der Geldleistungen für Asylbewerber deutlich angehoben. Zusätzlich wird durch Änderungen seitens des Bundes im Bauplanungsrecht den Kommunen ein größerer Ermessens- und Entscheidungsspielraum zuteil und erleichtert die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen maßgebend. Durch baurechtliche Erleichterungen bei der Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften können nun mehr geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Immobilien des Bundes werden fortan mietzinsfrei den Ländern und Kommunen überlassen, was einer Kostenentlastung von 25 Mio. Euro entspricht. Somit unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei der Umsetzung der Asyl- und Flüchtlingspolitik in vollem Maße.

Diese Strategie wird auch durch die CDU Brandenburg unterstützt und durch weiterführende Forderungen gestärkt. Entscheidender Grundpfeiler einer gelungenen Asylpolitik ist die Akzeptanz in der Bevölkerung. Die bestehende Hilfsbereitschaft und Solidarität verdient Anerkennung und Respekt. Gleichzeitig müssen aber auch die sachlich formulierten Sorgen und Ängste der Menschen ernst genommen und nicht vorverurteilt werden. Dazu ist insbesondere die konsequente Auslegung des geltenden Asylrechts von großer Bedeutung. Wer durch Krieg, Gewalt oder jeglicher Art von Verfolgung aus seiner Heimat vertrieben wird, dem wird in Deutschland verlässlich geholfen. Wem nach rechtskräftiger Auffassung allerdings kein Aufenthaltsrecht zusteht, der muss die Bundesrepublik wieder verlassen. Die CDU Brandenburg wird sich darüber hinaus für eine gelungene Integration möglichst vieler Zuwanderer einsetzen und die Landesregierung vehement auffordern, die Bedingungen für eine gelungene Eingliederung in die Gesellschaft zu verbessern. Dazu gehört insbesondere die Forderung, dass Brandenburg den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die Möglichkeit bietet, einen Schulabschluss und eine Ausbildung zu erlangen. Nicht zuletzt setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunen durch die zusätzlichen Gelder des Bundes an die Länder auch tatsächlich entlastet werden.

Weitere Informationen finden Sie in den in der Anlage aufgeführten Papieren.