Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgelegt

Schimke begrüßt die Aufnahme regional bedeutender Projekte.
Jana Schimke begrüßt die Aufnahme von zwei wichtigen Infrastrukturprojekten in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Demnach wurde sowohl die B87n Ortsumfahrung Lübben als auch der zweigleisige Ausbau zwischen Lübbenau und Cottbus in den Entwurfsplan aufgenommen.

Das Projekt B 87n Ortsumfahrung Lübben hat mit der ersten Bewertung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) schon eine wichtige Hürde genommen. Die Bewertung „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ bedeutet, dass die Ortsumfahrung aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll ist. Das Land Brandenburg ist mit der Qualifikation „Planungsrecht“ dazu aufgerufen, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt. Das Projekt ABS Berlin – Görlitz mit einem zweiten Gleis zwischen Lübbenau – Cottbus ist als laufendes und fest disponiertes Vorhaben im BVWP vorgesehen.

„Ich freue mich, dass zwei wichtige Infrastrukturprojekte im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind. In den nächsten Wochen und Monaten werde ich mich im parlamentarischen Verfahren für eine Aufwertung der Ortsumfahrung Lübben und des zweigleisigen Ausbaus der Strecke Lübbenau – Cottbus einsetzen. Zu beachten ist, dass der Bundesverkehrswegeplan ein Verkehrsinfrastrukturprojekt für die nächsten 15 Jahre ohne Gesetzescharakter ist. Es gibt immer Nachverhandlungen zu den jeweiligen Vorhaben. Gefordert ist nunmehr auch das Land Brandenburg, die Planungsleistungen hinsichtlich der regional bedeutsamen Projekte zu verbessern. Im Jahr 2015 gab es im Land Brandenburg lediglich ein einziges baureifes Projekt in der Straßenplanung. Ohne eine vollständige Planung wird dem Land keine Finanzierung zuteil und kein Ausbau oder Neubau begonnen. Um keine weiteren Straßenprojekte zu verschenken, muss das Land Brandenburg die Planungen vorantreiben und auch die Kapazitäten hierfür erhöhen“, so Jana Schimke.

Ab sofort führt das BMVI eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen durch. Aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen sinnvolle Hinweise werden in den BVWP übernommen. Bei den vorgesehenen Projekten sollen von 2016 – 2030 rund 141 Mrd. Euro in den Erhalt von Straßen, Schienen und Wasserstraßen investiert werden. Die überarbeitete Fassung des BVWP ist Grundlage für den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung über die Annahme des BVWP 2030. Rechtsverbindlich für den späteren Ausbau ist nicht der BVWP, sondern die Ausbaugesetze mit den dazugehörigen Bedarfsplänen, die vom Kabinett beschlossen werden und das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.