Bund fördert Denkmale in Zeuthen und Genshagen

In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wurde die Förderung von Denkmalen in Zeuthen und Genshagen beschlossen. Es werden in Zeuthen die Restauration der Kirchenorgel mit 38.000 € sowie Sanierungsmaßnahmen im Genshagener Schloss mit 63.000 € gefördert. Die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke hatte sich für die Förderungen eingesetzt und überbrachte die positiven Nachrichten an die Zeuthener Kirchengemeinde und die Stiftung Genshagen. Damit zählen beide Projekte zu zwei von bundesweit nur 228 Projekten, welche gefördert werden.

Schimke freute sich über die Förderungen und merkte in diesem Zusammenhang an: „Deutschland verfügt über eine vielfältige Kulturlandschaft. Die historische Steinmeyer-Orgel in Zeuthen sowie das Schloss in Genshagen sind wesentliche Teile davon. Die Zeuthener Orgel wurde im Jahre 1914 errichtet und hat bereits zwei Weltkriege überstanden. Gleiches gilt für das 1880 errichtete Schloss in Genshagen, das regelmäßiger Ort von Staatsbesuchen und politischen Treffen ist. Beide Denkmale sind Ausdruck besonderer handwerklicher Leistung, die erhalten werden müssen.“, so Schimke.

Zum Hintergrund

Das „Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII“ ist ein Bundesprogramm, welches für den Erhalt und die Sanierung von Kulturdenkmälern geschaffen wurde. Es umfasst ein Fördervolumen von 40 Mio. €. Der Förderanteil des Bundes beläuft sich auf bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Das Programm ist bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien angesiedelt.

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses am 8. Mai 2019 wurde die Förderung der Sanierung der Orgel in der Martin Luther-Kirche in Zeuthen sowie die Förderung der Ausbesserungsmaßnahmen am Schlosses in Genshagen als zwei von 228 Projekten deutschlandweit beschlossen.

Die Funktionsfähigkeit der Zeuthener Orgel in der Martin-Luther Kirche ist seit einigen Jahren eingeschränkt. So funktionieren beispielsweise nicht mehr alle Orgelpfeifen. Einzelne Klangarten lassen sich nicht mehr spielen. Die Orgelförderung in Zeuthen steht unter dem Vorbehalt der Einreichung der denkmalfachlichen Stellungnahme. Im historischen Schloss Genshagen bestehen seit geraumer Zeit Feuchtigkeitsschäden. Deshalb schafft die Bundesförderung eine gute Möglichkeit, beide Denkmale zu sanieren und auszubessern.