Schutz der Anwohner vor Lärm beschlossen – Deutscher Bundestag verbietet laute Güterwaggons ab dem Jahre 2020

Jana Schimke befürwortet die Begrenzung von Schienenlärm. Region profitiert von Neuregelungen

Kürzlich hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen beschlossen. Damit wird insbesondere der laute Schienenverkehr vom Gesetzgeber als schädliche Umwelteinwirkung qualifiziert. Güterwagen, welche die zulässigen Lärmwerte überschreiten, dürfen ab dem 13.12.2020 nicht mehr auf dem deutschen Netz fahren. Als laut gelten Güterwagen, die bei der Inbetriebnahme die Fahrgeräuschgrenzwerte der "TSI-Lärm" (Technische Spezifikation Interoperabilität) nicht einhalten.

„Vor allem die S-Bahn-Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen, Wildau und Königs Wusterhausen sowie Regionen im Landkreis Teltwo-Fläming an den Bahnstrecken Berlin-Dessau und Berlin-Dresden werden von dem Gesetz profitieren. Der Schutz vor Lärm zählt heute zu den entscheidenden Kriterien für Lebens- und Wohnqualität. Doch das Wachstum der berlinnahen Gemeinden sowie der notwendige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur lassen dies zu einer Mammutaufgabe für die Politik werden. Mit dem Schienenlärmschutzgesetz wurde dafür eine wichtige Voraussetzung geschaffen“, so die Bundestagsabgeordnete.

Schienenlärm wird vor allem durch alte „Grauguss-Bremssohlen“ verursacht. Die Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, bis zum Jahre 2020 die alten Bremssohlen durch neue lärmärmere Verbundstoff- Bremssohlen umzurüsten. Der Bund hat dafür ein eigenes Förderprogramm eingerichtet.