Bund fördert digitale Vereinsarbeit mit bis zu 100.000 Euro

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat ein Förderprogramm aufgelegt, um gemeinnützige Organisationen sowie Kommunen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Mit einem Eigenanteil von lediglich 10 bis 20 Prozent werden u.a. die Anschaffung von Hard- und Software, die Durchführung von Veranstaltungen im Online-Format oder auch Fortbildungen im Bereich der digitalen Kompetenz gefördert. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Mittel noch im laufenden Jahr beantragt und ausgegeben werden. Eine Antragsstellung ist noch bis zum 1. November 2020 möglich.

„Auch wenn die Zeit knapp ist, besteht jetzt die Möglichkeit, sinnvolle Investitionen vorzunehmen. Ich denke hier an die digitale Durchführung von Gremiensitzungen in Kommunen oder Vereinen, die Anschaffung technischer Ausstattung oder auch die Übernahme von Personal- und Honorarkosten bei Fortbildung, Installation und Beratung. Wie immer, ist die Förderrichtlinie auch hier offen formuliert. Die Antragssteller sind frei in der Formulierung ihrer Projektideen“, so Jana Schimke.

Zum Hintergrund:

Mit dem Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt während der Corona-Krise. Gemeinnützige Vereine und Kommunen können Förderprojekte mit jeweils bis zu 100.000 Euro unter dem Schwerpunkt Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung und ländliche Entwicklung beantragen. Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt der Eigenanteil nur 10 Prozent. Bei Förderanträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt der Eigenanteil mindestens 20 Prozent. Bis zum 1. November 2020 können Vereine und Kommunen die Fördermittel beantragen. Die Mittel müssen jedoch bis Jahresende für das Projekt ausgegeben werden. Weiterführende Informationen sind unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ verfügbar.