Bund fördert Barrierefreiheit kleiner Bahnstationen – Land verweigert Auskunft über Auswahlverfahren

Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) startet in Kürze ein Modernisierungsprogramm für Bahnstationen im ländlichen Raum. Das Sonderprogramm „Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“ unterstützt mit 50 Mio. Euro den barrierefreien Ausbau kleinerer Bahnstationen zu 50 Prozent, um die im ländlichen Raum notwendige Mobilität aufrecht zu erhalten. Welche Bahnhöfe die Landesregierung dem Bund zur Förderung benennt und nach welchen Auswahlkriterien sie dabei vorgeht, war nicht zu erfahren.

„Dass keinerlei Auskunft über den Auswahlprozess gegeben wird, zeugt von einem intransparenten Verfahren und wird dem Programm nicht gerecht. Auch die Bürgermeister werden im Unklaren gelassen, ob ihre Bahnhöfe nun gefördert werden oder nicht. Hier muss die Landesregierung deutlich transparentere Verfahren wählen“, so die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke.


Prioritär sollen die folgenden drei Kriterien als Auswahlmaßstab dienen:

•Barrierefreie Wegeleitung und Kundeninformationsanlagen,
•Stufenfreier Bahnsteigzugang,
•Optimierte Bahnsteighöhe.


Das Land Brandenburg hatte die Möglichkeit, bis Ende September dieses Jahres Vorschläge für geeignete Maßnahmen und Bahnstationen einzubringen.