400.000 € mehr für Krankenhäuser Lübben, Luckau und Luckenwalde

Zur Unterstützung einer besseren Versorgung in ländlichen Regionen werden 120 Krankenhäuser in Deutschland ab dem Jahre 2020 gefördert. Das Klinikum Dahme-Spreewald mit der Spreewaldklinik in Lübben, das Evangelische Krankenhaus in Luckau sowie das KMG-Krankenhaus in Luckenwalde erhalten künftig 400.000 € zusätzlich im Jahr. Die pauschale Förderung soll zum Aufbau einer besseren Versorgung im ländlichen Raum führen.

„Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung in der Nähe. Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat. Aber auch gleichwertige Lebensverhältnisse in Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sind uns ein wichtiges Anliegen. Die medizinische Versorgung von Menschen, auch in berlinfernen Regionen, ist eine zentrale Voraussetzung dafür und trägt entscheidend zur Lebensqualität vor Ort bei“, sagt Jana Schimke.

Zum Hintergrund:

Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde die Finanzierung von Krankenhäusern neu aufgestellt. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Damit wird sichergestellt, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden. Da bislang die Mittel für Pflegepersonalkosten von den Krankenhäusern teilweise auch für andere Personalkosten genutzt wurden, werden ab 2020 rund 200 Millionen Euro in die Landesbasisfallwerte überführt. Mit weiteren 50 Millionen Euro werden Krankenhäuser in ländlichen Regionen gefördert. Damit wird eine bessere Versorgung im ländlichen Raum ermöglicht. 

Die Krankenkassen stellen 50 Millionen Euro im Jahr zusätzlich zur Verfügung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Liste der 120 Krankenhäuser verständigt, die die Förderung erstmals ab kommendem Jahr erhalten können. Die Liste der betreffenden Krankenhäuser wird jährlich aktualisiert.

Die Krankenhäuser müssen die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen (unter anderem Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohner) sowie eine Fachabteilung für Innere Medizin, Chirurgie oder Geburtshilfe vorhalten. Um die zusätzliche Förderung zu erhalten, müssen die Krankenhäuser, anders als beim Sicherstellungszuschlag, kein Defizit nachweisen.