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Bahn macht keine Zugeständnisse

Bahn macht keine Zugeständnisse
Antworten zu Streckenausbau gegeben / Hoffnungsschimmer Lärmschutzurteil für Lübben

LÜBBEN In einem umfangreichen Antwortkatalog hat die Deutsche Bahn Stellung zu den drängenden Fragen in der Region genommen. Es ging vor allem um den Streckenausbau Berlin-Dresden, von dem Heideblick betroffen ist, und um den Bahnlärm in Lübben. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte Hoffnung geben.

"Die Bahn beruft sich in vielen Fragen nur auf das, was sie tun muss", bilanziert Bundestagsabgeordnete Jana Schimke (CDU). Sie hatte aus ihrem Wahlkreis die drängendsten Fragen in Bezug auf Vorhaben der Deutschen Bahn zusammengetragen und den Verantwortlichen vorgelegt. In einer großen Runde mit anderen Vertretern bekam sie die Antworten. Diese geben Einblick in die Weltsicht der Bahn. Zugeständnisse gibt es vorerst keine.

Lärmschutz ist Thema

Die Stadt Luckau wies beispielsweise auf den Lärmschutz für die Uckroer aufgrund des Streckenausbaus Berlin-Dresden hin und ließ fragen, ob die Bahn bereit sei, die Situation sowie die Etablierung von Schallschutz vor Ort zu erläutern. Daraufhin hebt die Bahn mit Grundsätzlichem an: Dass der betroffene Streckenabschnitt schon 2003 auf 200 km/h ausgebaut wurde. Dass am Bahnhof nun nur noch Leit- und Sicherheitstechnik eingebaut werde. Dass eine Verpflichtung zum Bau von Lärmschutzanlagen in Uckro aus den zurzeit geplanten Baumaßnahmen nicht abgeleitet werden könne.

Doch dann kommt etwas, das auch für Lübben Folgen haben könnte – und andere Orte, die nach Streckenausbau vom Bahnlärm belastet sind: "Aus der Begründung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Ausbau der Strecke Rostock-Berlin vom 18. Juli 2013 ließe sich ableiten", schreibt die Bahn, "dass bereits aus einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit einer Strecke ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen bestünde." Ob und welche Folgen das für die Bahn hätte, prüfe momentan das Eisenbahn-Bundesamt. Der Luckauer Bürgermeister Gerald Lehmann heißt es weiter, werde über das Ergebnis informiert. Dann werde die DB "selbstverständlich bereit sein, die Situation vor Ort zu erläutern".

Gleich elf Punkte hatte die Gemeinde Heideblick Jana Schimke mit auf den Weg gegeben. Die Antworten auf die detailorientierten Fragen zeigen, dass die Fahrzeitverkürzung von Berlin nach Dresden allein schon 23 Minuten betragen würde, wenn die Strecke nur durchgängig mit den erlaubten 160 km/h befahren werden könnte. Damit hatte die Gemeinde schon länger argumentiert.

Zur Fahrzeitverkürzung nach Aufbau auf 200 km/h verweist die Bahn auf genau diese 23 Minuten. An anderer Stelle heißt es, die Zeitersparnis sei "signifikant". Am Ausbaubeschluss wird nach Schimkes Einschätzung aber keinesfalls mehr gerüttelt. "Was am Ende der Bundesrechnungshof darüber denkt, ist völlig offen", sagt sie. Für die Kreuzungen aus Straße und Schiene, die in Heideblick bei 200 km/h überbrückt bzw. untertunnelt werden müssten, soll die Gemeinde eine 90-prozentige Förderung vom Land Brandenburg bekommen.

Gedrosselte Fahrt

Die Antworten auf die Heideblicker Fragen bestätigen auch, dass die Züge ihre Geschwindigkeit zwischen Wünsdorf und Radebeul gegenwärtig immer wieder drosseln müssen. Moorlinsen, Linienführung, Baumaßnahmen und verschlissene Gleise sind die Gründe für fünf Unterbrechungen. Am Bahnhof Hohenleipisch dürfen sogar nur 40 km/h gefahren werden. In der ersten Bauphase sollen dann die Abschnitte Wünsdorf – Gehren, Walddrehna – Doberlug/Kirchhain Nord und weiter nach Hohenleipisch auf 200 km/h ausgebaut werden. Nicht möglich sei dies allerdings im Gehrener Bogen sowie von Hohenleipisch nach Elsterwerda, geht aus Antworten der Bahn weiter hervor. Wann die übrigen Abschnitte ausgebaut werden, stehe noch nicht fest und sei auch abhängig von der Finanzierung durch den Bund.

Die Zahl der Güterzüge wird auf der Strecke steigen, so die Bahn weiter. Der Güterverkehr profitiere erheblich vom künftigen Streckenstandard.

Die Stadt Lübben stellte in ihren Fragen neben anderen Punkten vor allem auf Grundsätzliches zum Thema Lärm ab. Ihr ging es darum, die Bahn auf verlässliche Daten für den Lärmaktionsplan festzunageln. Doch die Zuständigkeiten dafür seien noch nicht geregelt, antwortete diese. Selbst die Grundlagen-Daten sind demnach noch nicht vom Bund an das Eisenbahnbundesamt übergeben worden. Und ob dieses dafür überhaupt zuständig ist, müsse erst noch in einer Verordnung festgeschrieben werden.

Quelle: Lausitzer Rundschau (Ingvil Schierling)