Arbeitslosigkeit ist kein Kriterium für Bedürftigkeit

Von dem 3,5 Mrd. Euro umfassenden Bundesprogramm zur Schulsanierung werden die Kommunen in Dahme-Spreewald und bis auf Jüterbog und Niedergörsdorf auch Teltow-Fläming voraussichtlich nicht profitieren. So reicht die Landesregierung die Gelder nur an jene Kommunen weiter, die von einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit betroffen sind und hohe Schlüsselzuweisungen durch das Land erhalten.

„Arbeitslosigkeit und Schlüsselzuweisungen sind heute nicht mehr hinreichende Kriterien für Bedürftigkeit. Durch immer mehr Aufgaben haben viele Gemeinden erhebliche Investitionsbedarfe. Unsere Schulen beklagen mitunter einen deutlichen Sanierungs- und Modernisierungsrückstand. Auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden und hohe Kassenkredite haben, fallen hier aus dem Raster, obwohl sie finanzschwach sind. Das ist nicht Sinn der Bundesförderung“, so Jana Schimke.

Die Bundestagsabgeordnete wird deshalb gemeinsam mit betroffenen Bürgermeistern auf die Landesregierung zugehen und fordern, die Förderkriterien bis Jahresende zu überarbeiten, damit die Mittel fair und zielgerichtet ankommen.

„Der Bund lässt bewusst einen großzügigen Spielraum bei der Ausgestaltung der Förderkriterien in den Ländern. Auch ein geringes Steueraufkommen hätte herangezogen werden können. In Zeiten von Einwohnerzuwachs, steigenden Geburtenraten und freien Stellen auf dem Arbeitsmarkt muss auch die Fördersystematik neu gedacht werden“, so Jana Schimke.

Hintergrund:

Für eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen hat der Bund 2015 den Kommunalinvestitionsförderungsfonds eingerichtet. Einhergehend mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen wurde dieser Fonds um 3,5 Mrd. Euro auf insgesamt 7 Mrd. Euro aufgestockt. Brandenburg profitiert davon im Umfang von rund 204 Mio. Euro. Darin enthalten ist auch die Förderung von Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Für das Brandenburgische Finanzministerium gelten Kommunen als finanzschwach, wenn diese in den Jahren 2014 bis 2016 überdurchschnittliche Schlüsselzuweisungen erhalten haben und im gleichen Zeitraum eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit vorlag. Bis Jahresende muss Brandenburg dem Bund jene Kommunen mitteilen, welche von diesem Programm profitieren sollen.