Rede zum Bürgergeld und der Fokussierung auf Arbeitsvermittlung

Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag für einen Umbau des Bürgergeldes und der Sozialhilfe deutlichen Widerspruch bei den anderen Fraktionen und Gruppen des Bundestages ausgelöst. Über den Antrag (20/10609) debattierte der Bundestag am Donnerstag, 14. März 2024, und überwies ihn anschließend zur Beratung an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Federführung. 

Konkret fordert die AfD-Fraktion in dem Antrag eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. „Angesichts durchschnittlich 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern im Jahr 2023 und im August 2023 knapp 929.000 Langzeitarbeitslosen sollte die Hebung endogener Arbeitskraftpotenziale deutlich mehr im politischen Fokus stehen als bislang“, schreibt die Fraktion und verweist auf unterschiedliche Angaben der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezüglich der Erwerbsfähigkeit von Bürgergeld-Beziehenden. Im bestehenden Bürgergeldsystem würden manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind. Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer„Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter passgenauer zu versorgen. Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Aber auch Menschen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die an niederschwelligen Fördermaßnahmen teilnehmen gehören dazu. Ferner fordert die Fraktion Änderungen bei amtsärztlichen Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustandes und eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorangs und deutliche schärfere Sanktionen.

Die Aufgliederung in verschiedene "Hilfen" betrifft, wie Jana Schimke in ihrer Rede ausführt, dann auch die Menschen, die mangels Kinderbetreuung keine Arbeit aufnehmen können oder die, die ihre Angehörige pflegen. 

Die vollständige Rede finden Sie im Protokoll hier (Link).